Brandschutztipps zu Silvester
Der Start in ein erfolgreiches und neues Jahr ist sicherlich von jedem individuell abhängig – sicher dürfte jedoch sein, dass nur wenige Personen die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Polizei beim Start in das neue Jahr dabeihaben wollen.
Sobald das alte Jahr endet, wird ein neues Jahr begrüßt. Hierfür werden regelmäßig Böller, Kracher und Raketen verwendet.
Leider kommt es jährlich zu Bränden und Verletzungen, welche größtenteils auf eine unsachgemäße Verwendung von Feuerwerkskörpern zurückzuführen ist.
Da alle Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Moosburg auch Privatpersonen sind, welche den Jahreswechsel gerne mit Freunden und der Familie verbringen möchten, möchten wir einige Sicherheitstipps im Zusammenhang mit dem Feuerwerk an Silvester darlegen.
Beachten Sie doch diese Sicherheitstipps. Schließlich möchten Sie doch nicht , dass die Feuerwehr, der Rettungsdienst oder die Polizei als unerwartete Gäste auf Ihrer Silvesterfeier oder zu Hause auftauchen.
Grundsätzlich gilt…
- Verwendung von illegalem Feuerwerk ist lebensgefährlich. Daher ist ausschließlich geprüftes Feuerwerk mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle ist zu verwenden.
- Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen.
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen vor Verwendung des Feuerwerks in Ruhe und mit klarem Verstand
- Keine Verwendung von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von brennbarem Material. Insbesondere sollten brennbare Gegenstände am Haus, auf dem Balkon oder der Terrasse entsorgt oder ins Haus verbracht werden.
- Um Entstehungsbrände schnellstmöglich entgegen zu wirken, ist ein gefüllter Wassereimer oder ein Feuerlöscher in Griffweite vorzuhalten.
Bei der Lagerung ist zu beachten…
- das Feuerwerkskörper sind getrennt von Feuerzeugen und Zündhölzern aufzubewahren
- das Feuerwerkskörper, „Koanonenschläge“, etc. sind niemals in der Jacken- oder Hosentasche zu tragen oder zwischenzulagern.
- das die Lagerung von Feuerwerkskörpern unbedingt so durchzuführen ist, dass es zu keiner Selbstentzündung kommen kann.
Bei der Verwendung ist zu beachten…
- das angezündete Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert weggeworfen werden. Nach dem Anzünden ist ein entsprechender Sicherheitsabstand unumgänglich und daher sofort einzunehmen. Dieser gilt nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Personen im direkten Umfeld.
- das angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegen zulassen sind. Diese können auch noch verzögert explodieren, wodurch diese unberechenbar sind. Achten Sie auch da drauf, dass sich auch keine weiteren Personen diesem Feuerwerkskörper nähern.
- das Raketen nur auf einem geeigneten Freigelände oder der Straße senkrecht nach oben zu starten sind. Hierbei ist die Abschussrampe für Raketen so einzurichten, dass diese auf der Flugbahn gegen keine Hindernisse treffen können.
- Insbesondere sind keine Feuerwerkskörper, Raketen, Kanonenschläge, etc. niemals gegen Menschen und Tiere zu richten.
Wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Brand kommt, so bewahren Sie unbedingt ruhe und setzen einen Notruf unter 112 ab. Hierbei sind die sogenannten fünf „W“ zu beachten, welche aus nachfolgenden Informationen bestehen.
- Wer ruft an
- Wo brennt es
- Wie viel brennt (Umfang)
- Welche Gefahren bestehen
- Warten auf Rückfragen
Anschließend sind die noch verbleibenden Personen im Gebäude unverzüglich zu warnen und sich in Sicherheit zu bringen. Damit wir vor Ort keine Zeit verlieren, ist ein „Einweiser“ sicherzustellen.
Weiterführende Informationen: Hinweise im Verbraucherinformationssystem Bayern